Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche und juristische Person sowie Personenvereinigung werden. Ausgeschlossen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder privatrechtliche Gesellschaften, an denen juristische Personen des öffentlichen Rechts unmittelbar oder mittelbar maßgeblich beteiligt sind.
Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein schriftlicher Antrag an den Vorstand erforderlich.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme.
Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag. Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages wird in Abstimmungen mit jedem einzelnen Mitglied durch den Vorstand festgesetzt. Die Festsetzung wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds getroffen.
Satzung